
Gewerbeamt des Marktes Bad Hindelang
Was ist ein „Gewerbe“ und wer benötigt einen Gewerbeschein?
Unter "Gewerbe" fällt eine Tätigkeit im wirtschaftlichen Bereich, die selbstständig und rechtmäßig ist, die Absicht hat einen Gewinn zu erzielen und auf Dauer ausgeübt wird. Ausgenommen vom Gewerbebegriff sind die Urproduktion(z. B. landwirtschaftlicher Betrieb), sogenannte „Freiberufler“ (Künstler, Schriftsteller, Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare, Ärzte, Heilpraktiker etc.) und die Verwaltung des eigenen Vermögens (z. B. Vermietung einer eigener Wohnung; jedoch besteht ab der dritten Ferienwohnung eine Gewerbepflicht!). Weitere Ausnahmen sind in der Gewerbeordnung (GewO) geregelt.
Wer benötigt zusätzlich eine „gewerberechtliche Erlaubnis“?
Für einige Berufe ist zusätzlich zu der Gewerbeanmeldung eine gewerberechtliche Erlaubnis des Landratsamtes Oberallgäu erforderlich. Dies gilt zum Beispiel in folgenden Bereichen:
- Gaststättengewerbe
- Makler/Bauträgergewerbe
- Bewachungsgewerbe
- Pfandleih- und Versteigerungsgewerbe
- Taxen/Mietwagen
- Gewerblicher Güterkraftverkehr
- Reisegewerbe
Hier können Sie die Formblätter zur
Anmeldung
Abmeldung
Ummeldung
Ihres Unternehmens sowie den
Antrag zur Gestattung
herunterladen und ausdrucken.
Die Öffnungszeiten des Gewerbeamtes entsprechen den allgemeinen des Rathauses. Ihre Ansprechpartnerin, Frau Bayer, im 1. Stock, Zimmer Nr. 15 hilft Ihnen gerne weiter.
Frau
Manuela Bayer
Marktstraße 9
87541 Bad Hindelang
Telefon: +49 8324 892231/-241
Telefax: +49 8324 8921231/-1241
E-Mail: manuela.bayer@
badhindelang.de