
Der Bau- und Umweltausschuss
Der Bau- und Umweltausschuss ist eines der beschließenden Organe, welches ein „Spiegelbild" in kleinerer Ausführung aus dem Marktgemeinderat ist. Er übernimmt die übertragenen Angelegenheiten in Sachen „Bauen" und besteht aus acht Gemeinderatsmitgliedern und dem Ersten Bürgermeister als Vorsitzender.
Die dem Ausschuss zugeteilten Aufgaben sind in der Geschäftsordnung des Marktgemeinderates enthalten und sind u. a.:
- Erlass, Änderung und Aufhebung von Bebauungsplänen
- Beratung über Bauvorhaben im Gemeindegebiet und Entscheidung darüber, ob das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden kann
- Vergabe von Aufträgen im Rahmen des genehmigten Haushalts-/ Wirtschaftsplanes
- Grundstücksangelegenheiten der Gemeinde
- Grundsätzliche Fragen des Straßenverkehrsrechts
- Entscheidungen über Widmungen nach Straßen- und Wegerecht
- Umlegungsverfahren, Grenzregelungsverfahren, Straßengrundabtretungen
- Abschluss von städtebauchlichen Verträgen und Erschließungsverträgen
- Entscheidung über Mobilfunkangelegenheiten
- Angelegenheiten des Natur- und Umweltschutzes, der Land- und Forstwirtschaft
- Angelegenheiten des Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesens, des Straßen-, Brücken- und Kanalbaus, der Ortsplanung






