Die öffentlichen Einrichtungen der Marktgemeinde Bad Hindelang
„Öffentliche Einrichtungen“ sind wie der Name bereits sagt, Einrichtungen, welche zur Benutzung der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt sind. Die meisten werden von den Gemeinden im Rahmen der Daseinsfürsorge (z. B. Wasserwerk) bereitgestellt. Sofern es sich nicht im Rahmen von Pflichtaufgaben um vorzuhaltende Einrichtungen handelt, ist die Gemeinde bei der Entscheidung über die Schaffung bzw. Erhaltung öffentlicher Einrichtungen frei. So kann sie, wenn es die finanzielle Lage zulässt, z. B. Schwimmbäder unterhalten.
Zu den Pflichtaufgaben zählen die Schaffung und der Unterhalt von Schulen (Grund- und Mittelschule oder Musikschule), Kindergärten, Friedhöfe oder Werststoffhöfen.










